Bestehen Sie auf einem Energieausweis
Nachricht vom 29.10.2010Berlin – Käufer und Mieter sollten sich unbedingt den Bedarfsenergieausweis zeigen lassen, bevor sie sich für eine neue Wohnung entscheiden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt im Hinblick auf steigende Energiekosten, vor allem auf die energetische Qualität der Gebäude zu achten und Objekte anhand des Energieausweises zu vergleichen.
Für Wohnhäuer besteht bereits seit 2008 die Energieausweispflicht für Wohnhäuser. Interessenten, die ein Haus oder eine Wohnung, mieten, kaufen oder pachten wollen, müssen vom Eigentümer einen Energieausweis vorgelegt bekommen. Kernaussage des Passes ist die Farbskala. Sie gibt Auskunft darüber wie viel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wird.
Mieter beziehungsweise Käufer sollten unbedingt darauf achten, dass das Objekt im grünen Bereich liegt. Nur dann können sie sicher sein, dass die Energiekosten niedrig ausfallen. Liegt es jedoch im roten Bereich, sollte Vorsicht geboten sein. Auf Grund schlecht gedämmter Wände, alter Fenster und Heizung drohen hohe Kosten.
Käufer sollten auf die Modernisierungsempfehlung achten
Besonders interessant und wichtig sind die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis für Interessenten einer Immobilie. Mit den dort aufgeführten Sanierungsmaßnahmen können die Energiekosten des Hauses gesenkt werden. Somit können künftige Eigentümer den baulichen und energetischen Zustand der Immobilie besser einschätzen und wissen welche Kosten in den nächsten Jahren anfallen können.
Beachtet werden sollte, dass es zwei Varianten des Energiepasses gibt. Mit dem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre dokumentiert. Der Bedarfsausweis hingegen wird ausgestellt, nachdem ein Fachmann die baulichen Bestandteile eines Gebäudes beurteilt hat. Die dena vergibt außerdem ein Gütesiegel.
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