Gutachten zur Atomlaufzeit bestärkt Regierung
Nachricht vom 23.11.2010Stuttgart – Ein Sprecher bestätigte am Samstag einen Bericht des Magazins „Focus“, nach dem die Umweltministerin Baden-Württembergs, Tanja Gönner (CDU), beim Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Degenhart sollte sich mit der strittigen Frage um die Zustimmungspflicht des Bundesrats zur Laufzeitverlängerung der Atommeiler beschäftigen. Erstmals ginge es dabei um die genauen Gesetzestexte und nicht nur die Entwürfe. Die Expertise kommt zu dem Schluss, dass eine Zustimmung des Bunderates nicht nötig ist.
Zustimmung nicht nötig
Die jetzige Änderung sei schon deshalb nicht zustimmungspflichtig, da auch das damalige Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung nicht vom Bundesrat abgestimmt wurde. Weiter heißt es, dass die Laufzeitverlängerung nicht als Neuerlass angesehen werden könne, da das Atomgesetz unbefristete Gültigkeit besitze.
SPD will Gesetz kippen
Das Ministerium rechnet bei der Bundesratssitzung am nächsten Freitag mit einem Antrag auf Anhörung des Vermittlungsausschusses. Um die Verlängerung der Atomlaufzeiten von durchschnittlich zwölf Jahren durchzusetzen, muss das Atomgesetz neu gefasst werden. Die SPD-geführten Länder wollen das Gesetz jedoch im Bundesrat kippen. Sollte die Reform ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten, würde sie Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
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