Regierung steht Verfassungsklage bevor
Nachricht vom 10.12.2010Nachdem das umstrittene Gesetzespaket mit Atomlaufzeitverlängerung, Brennelementesteuer und Enteignung bei der Endlagersuche auch in letzter Instanz genehmigt wurde, droht nun der Bundesregierung eine Verfassungsklage. Schon vorher hatten die SPD-geführten Länder eine solche Klage angedroht. Nun bekräftigte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Mittwochabend in Mainz diese Vorhaben mit den Worten: „Wir haben immer gesagt: Wenn diese Gesetze in Kraft treten, dann klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht - und das werden wir jetzt tun."
Auch Bundespräsident Christian Wulff hatte das Gesetzespaket unterzeichnet. Das Bundespräsidialamt teilte mit, dass „nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte" der Unterzeichnung der vier Gesetze des Energiepakets der Bundesregierung nichts mehr im Wege gestanden habe. Somit ist es möglich noch bis mindestens 2035 Atomstrom zu produzieren.
Gutachten belegen Verfassungswidrigkeit
Ein halbes Dutzend Gutachten würde die Rechtsauffassung der Opposition vertreten, betonte Beck ausdrücklich. Gemeinsam ist man der Auffassung, dass die Atomgesetze der schwarz-gelben Regierung nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen sind, weil dafür eine Zustimmung des Bundesrats nötig gewesen wäre. Auch die Mehrheit der Bevölkerung habe deutlich gemacht, dass sie gegen eine Laufzeitverlängerung wäre. "Dieser Mehrheit geben die Länder, die jetzt in Karlsruhe klagen werden, eine Stimme."
Weitere SPD-Länder folgen
Neben Rheinland-Pfalz, wollen auch andere SPD-geführte Länder klagen. Durch die Verfassungsklage erhoffen sie sich, das Gesetz zur Laufzeitverlängerung aushebeln zu können. Auch sie wehren sich dagegen, dass die Bundesregierung die Gesetze ohne die Zustimmung des Bundesrats beschlossen hat, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr besitzt.
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