Schlechte Aussichten für Dattelner Kohlekraftwerk
Nachricht vom 17.1.2011Bundesumweltminister Norbert Röttgen stellte klar, dass Solaranlagen und Solarenergie nicht dauerhaft subventioniert werden +++ Das Bundeskartellamt kann keine konkreten Beweise zur Strompreismanipulation der großen Energiekonzerne finden, so das Ergebnis der Sektoruntersuchung. +++ Nach einem neuen Gutachten sieht es für das Kohlekraftwerk des Energiekonzerns E.ON in Datteln nicht gut aus. Sowohl der Standort als auch die Befeuerung mit importierter Kohle verstoßen demnach gegen das Ziel der Raumordnung.
Keine Solar-Dauersubvention
Bei der Sonnenenergie handele es sich um eine Markteinführung, daher müssten die Subventionen auch zeitlich begrenzt werden. Investieren Eigentümer und Vermieter auch nach dem Wegfall der Subventionen in Solaranlagen, sei der Umstieg auf erneuerbare Energien geglückt und habe sich nachhaltig durchgesetzt. Weitere Kürzungen der Einspeisevergütung werde es voraussichtlich noch in diesem Jahr geben kündigte Röttgen an.
Kartellamt kann Manipulation nicht nachweisen
Bei der Untersuchung des Stromgroßhandels in den Jahren 2007 und 2008 konnte das Bundeskartellamt nicht belegen, dass die Energiekonzerne durch die Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten die Strompreise beeinflusst haben. Sie hätten jedoch sowohl den Anreiz als auch die Möglichkeit dazu, sagte Kartellamts-Chef Andrea Mundt. Eine effektive Aufsicht sei deshalb in Zukunft erforderlich.
Bau bleibt rechtswidrig
Das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) angefertigte Gutachten unterstreicht deren Überzeugung, dass der Versuch einer nachträglichen Legalisierung des umstrittenen Kohlekraftwerks wiederum rechtswidrig wäre. Im September 2009 war der Bebauungsplan des Projekts durch das Oberverwaltungsgericht in Münster für unwirksam erklärt worden, da Vorgaben zum Naturschutz und Schutz der Bevölkerung nicht eingehalten worden waren. Bliebe der Baustopp bestehen, müsste E.ON das Projekt vollständig zurückbauen.
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