Preismissbrauchsvorschrift soll verlängert werden
Nachricht vom 14.11.2011Berlin - Die Bundesregierung will die Preismissbrauchsvorschrift für die Strom- und Gasanbieter um 5 Jahre verlängern. Wie Philipp Rösler (FDP) verkündete soll damit eine Modernisierung der Wettbewerbsrahmen in Deutschland erreicht werden. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es keinen strukturell gesicherten Wettbewerb im Energiebereich.
Gleicher Prüfmaßstab wird angelegt
Bisher war die Preismissbrauchsvorschrift bis 2012 befristet. Aus diesem Grund soll diese Vorschrift erneuert werden. Es kommt durch die Novelle zu einer Verringerung der Unterschiede zwischen deutscher und europäischer Fusionskontrolle. In Zukunft wird die deutsche Fusionskontrolle den gleichen Prüfmaßstab anlegen, welcher auch in der EU vorzufinden ist. Mit dem Anlegen dieses Maßstabes wird es der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt möglich, gleichlaufend zu beurteilen. Außerdem können die bewährten Elemente der deutschen Fusionskontrolle unverändert bleiben. Die Verbraucherverbände haben die Möglichkeit, Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht auf Unterlassung für Schäden in Anspruch zu nehmen. Die Novelle soll Januar 2013 in Kraft treten.
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