Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV). Diese Form regelte bis November 2006 die Bedingungen für die Stromversorgung. Diese Verordnung ist vergleichbar mit den bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Am 8. Novemer 2008 wurde die AVBEltV von der Niederspannungsanschlussverordnung abgelöst.
zurück zur Übersicht