Die Braunkohleschutzklausel ist ein Gesetz, welches aufgrund von staatlichen Subventionierungen vorschreibt, dass 70% des Stromes in den neuen Bundesländern aus Braunkohle gewonnen werden muss. Um die Einhaltung dieses Geseztes zu gewährleisten, hatten die neuen Bundesländer im Jahre 2003 die Möglichkeit westdeutschen Netzbetreibern die Zuschaltung zu verweigern.
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