Bei einem Wechsel des Stromanbieters muss dafür gesorgt werden, dass der Strom weiterhin zu Ihnen gelangt. Um dies zu erreichen muss mit dem bisherigen Anbieter eine Durchleitungsvergütung geschlossen werden. Somit wird der Netzbetreiber verpflichtet den Strom durchzuleiten, kann jedoch in diesem Zusammenhang eine Nutzungsgebühr verlangen. Jedoch war dieses Recht aufgrund der Braunkohleschutzklausel in den neuen Bundesländern bis zum Ende des Jahres 2000 eingeschränkt.
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